Tätigkeitsbereiche
EU-BEIHILFENRECHT
EU-BEIHILFENRECHT
Im Bereich des EU-Beihilfenrechts beraten wir Unternehmen und die öffentliche Hand insbesondere im Hinblick auf die (mögliche) Gewährung von nationalen Beihilfen und deren Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.
Zu unserem Beratungsspektrum zählt zudem die Begleitung und Steuerung der Kommunikation zwischen Unternehmen, den deutschen Behörden und der Europäischen Kommission, die Beratung im Falle der Gewährung von Beihilfen zugunsten eines Wettbewerbers und auch die Vertretung unserer Mandanten vor den deutschen und den EU-Gerichten.
Bei Transaktionen beraten wir mögliche Investoren im Hinblick auf beihilfenrechtliche Risiken oder Potentiale bei der Zielgesellschaft.