ARBEITSRECHT
ARBEITSRECHT
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts liegt einer unserer Schwerpunkte in der Begleitung kündigungsrelevanter Sachverhalte (von der Abmahnung bis zur Kündigung) sowie in der Wahrnehmung von Mandanteninteressen bei Kündigungsschutzklagen.
Wir gestalten Arbeitsverträge, deren Regelungen sich an dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu messen haben.
Außerdem verfügen wir über besondere Erfahrungen bei der Ausgestaltung und der Verhandlung von komplexen Betriebsvereinbarungen sowie bei der arbeitsrechtlichen Beratung und Abwicklung von Betriebsschließungen, Betriebszusammenschlüssen, Betriebsübergängen und anderen betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen.
Auf dem Gebiet des Dienstvertragsrechts liegt unser Schwerpunkt in der Beratung bei der Ausgestaltung und Beendigung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer und Vorstände sowie in der Erstellung von Geschäftsordnungen einschließlich Katalogen zustimmungspflichtiger Geschäfte für die Unternehmensführung.