Erbrecht und Testamentsgestaltung
Erbrecht und
Testaments-
gestaltung
Im Erbrecht liegt unser Schwerpunkt in der Beratung bei Nachfolgeregelungen mit komplexen Vermögensstrukturen und insbesondere in Fällen des Generationswechsels in Unternehmerfamilien.
Die Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung von steuerlichen, aber vor allen Dingen auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten zum Zwecke des langfristigen Erhalts des Unternehmens ist uns ein besonderes Anliegen. Wir begleiten Sie bei der Abwicklung von Nachlässen (z.B. auch in Form der Testamentsvollstreckung). Wir verfügen darüber hinaus über Erfahrungen bei Erbauseinandersetzungen sowie bei der Geltendmachung und der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und von Pflichtteilsergänzungsansprüchen.