Tätigkeitsbereiche
BAURECHT
BAURECHT
Im Bereich des privaten Baurechts beraten wir Bauherren, Bauunternehmen, Bauträger und Architekten bei der Gestaltung von Werkverträgen und Dienstverträgen aller Art (u. a. Bau-, Bauträger- und Architektenverträge). Aufgrund unseres technischen Verständnisses setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartnern durch und tragen vor allen Dingen zu zügigen praktischen Lösungen bei. Die Durchsetzung sowie Abwehr von umfangreichen Sach- und Rechtsmängelansprüchen in komplexen und auch technisch anspruchsvollen Fallkonstellationen gehört ebenfalls zu unserem Know-how.
Im öffentlichen Baurecht umfasst unsere Kompetenz die Abwehr und Durchsetzung von nachbarrechtlichen Ansprüchen sowohl in bauplanungsrechtlicher als auch bauordnungsrechtlicher Hinsicht. Wir begleiten Sie im Bebauungsplanverfahren einerseits als Investor oder Gemeinde aber auch andererseits als Betroffener bei der Durchsetzung Ihrer abwägungsrelevanten subjektiven Rechte.